Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt
ZURÜCK

Schulbegleiter/-in / Integrationsassistent/-in

Gesundheit, Pflege und Soziales

Neuöttinger Straße 5
84503 Altötting

zur Standort-Homepage

  • Individuell
  • Vollzeit oder Teilzeit
  • Tagesunterricht

Ein:e Schulbegleiter:in wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter:innen jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter:in gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein.


  • Behinderungsarten und Krankheitsbilder
  • Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
  • Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
  • Rechtliche Grundlagen

Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für den Kurs. Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.

Zertifizierung:
Für Bildungsgutschein zugelassen
Abschluss:
DAA-Prüfung

Kursanfrage

Bitte beachten Sie vor Eingabe Ihrer Daten unsere Datenschutzerklärung.
 

-

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
 

Datenschutzhinweis

Mit dem Absenden dieses Formulars werden die von Ihnen eingegebenen Daten an die zuständige Stelle in unserem Haus zur Bearbeitung Ihrer Anfrage weitergeleitet. Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Kursanfrage angeben, behandeln wir vertraulich. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.